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Grundstücksbezogene Altlastenauskünfte

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen im Online-Dienst für Grundstücksbezogene Altlastenauskünfte.

Bitte bedenken Sie, dass diese Auskünfte gebührenpflichtig sind. Die Gebühren für eine Auskunft richten sich nach dem Aufwand der Bearbeitung. Sie betragen mindestens 77 Euro pro Grundstück. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen.

Altlastenauskünfte werden nach dem Umweltinformationsgesetz für das Land Bremen (BremUIG) vom 15. November 2005 (Brem.GBl. 2005, S. 573), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2014 (Brem.GBl. S. 780) in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist, erteilt.

Die Gebühren richten sich nach §§ 1, 3 und 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes (BremGebBeitrG) vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 434), in Verbindung mit Nr. 70.1.2 der Anlage zu § 1 (Kostenverzeichnis) der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV) vom 27. August 2002 (Brem.GBl. S. 423), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. November 2025 (Brem.GBl. S. 1353).

Klicken Sie unten auf den Button Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen und zu senden.


Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingaben nach 60 Minuten Inaktivität verloren gehen. Nutzen Sie bei Bedarf die Funktion zum Unterbrechen.

Nachdem Sie das Formular online gesendet haben, können Sie – vor dem Beenden des Vorgangs – eine Kopie des Anliegens als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen herunterladen. Auf Wunsch erhalten Sie zudem eine automatische Bestätigung über das Senden Ihres Anliegens per E-Mail. Aus Datenschutzgründen kann das PDF-Dokument der E-Mail leider nicht beigefügt werden.

Unterbrechen, Vorlagen erstellen und Fortsetzen

Sie können Ihre Eingaben auf jeder Seite unterbrechen und den Zwischenstand auf Ihrem Gerät speichern. Dazu finden Sie am Ende jeder Seite den Button „Unterbrechen…“.Bitte beachten Sie, dass Ihr Anliegen in diesem Fall der Behörden noch nicht zugegangen ist.


Einen so gespeicherten Zwischenstand können Sie unten wieder laden und die Bearbeitung fortsetzen. Mit dieser Funktion können Sie sich auch Vorlagen anlegen, wenn Sie den Dienst häufiger nutzen möchten.