Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen im Online-Dienst für Grundstücksbezogene Altlastenauskünfte.
Bitte bedenken Sie, dass diese Auskünfte gebührenpflichtig sind. Die Gebühren für eine
Auskunft richten sich nach dem Aufwand der Bearbeitung. Sie betragen mindestens 77 Euro
pro Grundstück. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen.
Altlastenauskünfte werden nach dem Umweltinformationsgesetz für das Land Bremen (BremUIG) vom 15. November 2005 (Brem.GBl. 2005, S. 573), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2014 (Brem.GBl. S. 780) in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist, erteilt.
Die Gebühren richten sich nach §§ 1, 3 und 4 des Bremischen Gebühren- und
Beitragsgesetzes (BremGebBeitrG) vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 434), in Verbindung mit Nr. 70.1.2 der Anlage
zu § 1 (Kostenverzeichnis) der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV) vom 27.
August 2002 (Brem.GBl. S. 423), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. November 2025
(Brem.GBl. S. 1353).
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